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Portfolio

Recht

ARBEITS- & VERTRAGSRECHT

Juristisch konzentriert sich AURIGA in der anwaltlichen Beratung auf arbeitsrechtliche und vertragsrechtsrechtliche Problemanalysen und Lösungen. Wir begleiten unsere Mandanten dabei beratend in allen Phasen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, von der Existenzgründung über die laufende Beratung des am Markt tätigen Unternehmens, bis hin zur Unternehmensnachfolge wie auch Unternehmensverkäufen. Dabei geht es vor allem um Fragen der Gestaltung und Optimierung von relevanten Verträgen, der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern bis hin zu markenrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die arbeitsrechtliche Problemlösung im Interesse unserer Mandanten. Mit unserem Einsatz und unserem Wissen erzielen wir wirtschaftlich sinnvolle und juristisch fundierte Ergebnisse. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Beratung als auch für die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung zeigt insofern Besonderheiten, als dass dem Mandanten oftmals nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte gedient ist. Es geht vielmehr um praktikable Lösungen, die dem Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Bei der Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Führungskräften beraten wir sowohl Unternehmen, als auch Führungskräfte.
Beide Seiten profitieren von unserer Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit auf eine vernünftige vertragliche Grundlage zu stellen oder sie mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden.
Regelmäßig vertreten wir unsere Mandanten in allen Instanzen vor Gericht; das Auftreten im Gerichtssaal ist untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit.

LEISTUNGEN (Auszug)

 

  • Gesellschaftsverträge

  • Gewerberaummietverträge

  • Arbeitsverträge

  • Dienstverträge,
    z.B. Geschäftsführer
    oder freie Mitarbeiter

  • Lizenzverträge

  • Franchiseverträge

  • Werkverträge

  • Vertriebsverträge
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